Erbrecht vor dem Tod

Aktive Gestaltung der Vermögensnachfolge durch erbrechtliche Lösungen

(Letztwillige Verfügung, Erbvertrag, Vermächtnisse, Schenkungen auf den Todesfall, Anordnung einer Testamentsvollstreckung, etc.)

 

Wollen Sie den Übergang Ihres Vermögens oder gar Lebenswerkes für den Fall Ihres Todes eigenständig bestimmen und/oder selbstbestimmt gestalten, so sollten Sie sich bereits frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten des deutschen und europäischen Erbrechts informieren und beraten lassen.

Das gesetzliche Erbrecht, welches Anwendung findet, wenn es keine wirksamen, abweichenden Regelungen seitens des Erblassers gibt, bereitet in diversen Fallkonstellationen doch immer wieder gerne Überraschungen und führt dabei ggf. auch zu letztlich ungewollten Rechtsfolgen.

Häufig reicht es schon aus, ein gewisses Bewusstsein dafür zu bekommen, dass auch ungewollt ggf. vollkommen fremde Dritte unter Umständen Entscheidungskompetenzen erhalten, die angedachte Gestaltungen zu Nichte machen.

 

Haben Sie sich zum Beispiel schon einmal überlegt,

-          was bei einem gleichzeitigen Versterben von Ehegatten (wenn eine zeitliche Abfolge des Versterbens nicht mehr nachgewiesen werden kann z.B. bei Verkehrsunfällen oder Schiffs-, Flugzeug- oder Bahnunglücken) aus erbrechtlicher Sicht passiert?

 

-          wer bei einer Wiederheirat des überlebenden Ehegatten ggf. einen Teil Ihres vererbten Vermögens erhält bzw. wie dadurch unter Umständen gemeinsame Kinder aus der ersten Ehe benachteiligt werden?

 

-          dass möglicherweise ein Pflichtteilsberechtigter (z.B. Kind) im Zeitpunkt Ihres Todes unter gesetzlicher Betreuung steht und der Betreuer sodann gegenüber Ihrem testamentarisch eingesetzten Alleinerben (z.B. Ehegatten) den Pflichtteil geltend macht/machen muss?

 

-          dass gemäß den gesetzlichen Regelungen des deutschen Erbrechts Ihr/e Ehegatte/in oder der/die Lebenspartner/in eben nicht automatisch Ihr Vermögen erbt?

 

-          dass eine gesetzliche Erbfolge (also ohne jegliche Regelungen Ihrerseits)  bei vorhandenen minderjährigen Kindern im Fall von Gesellschaftsbeteiligungen schnell eine Beteiligung Dritter an dem gesamten erbrechtlichen Verfahren vonnöten sein kann (z.B. Ergänzungspflegschaften)?

 

-          welche erbrechtlichen Folgen Ihr Ferienhaus im europäischen Ausland nach der Erbrechtsverordnung der EU (Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses, ABl. L 201/07 vom 27. Juli 2012) haben kann?

 

-          dass es unabhängig von Ihrem letzten Aufenthaltsort unter Umständen entscheidend für die Frage der Anwendung von Erbrecht anderer EU-Staaten sein kann, wenn Sie ein Testament im europäischen Ausland aufgesetzt haben?

 

-          ob Ihr vor Jahren (vielleicht durch einen Rechtsanwalt begleitend oder Notar) aufgesetztes Testament immer noch die gewünschten Rechtsfolgen hat?

 

Die Komplexität des Erbrechts beschränkt sich dabei eben nicht nur auf das reine deutsche Erbrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Letztlich ist auch das Erbrecht inzwischen „europäisiert“ worden. Dies zumindest dort, wo auch ein möglicher Bezug zum europäischen Ausland besteht.

 

Sprechen Sie Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Kai Webers gerne für eine entsprechende Beratung und/oder Gestaltung an.

Hierzu gehört natürlich auch die Überprüfung von bestehenden Regelungen, Verfügungen, Testamenten.