Durchsuchung durch die Steuerfahndung im Steuerstrafverfahren

Für den Fall der Bekanntgabe des Steuerstrafverfahrens Ihnen gegenüber (häufig erst mit dem Beginn einer Durchsuchung), sollten Sie umgehend die Hilfe eines Verteidigers in Anspruch nehmen. 
Dabei ist in einem Steuerstrafverfahren grundsätzlich auch ein Steuerberater als Verteidiger zugelassen.


Im Fall einer Durchsuchung sollte der gewählte Verteidiger unverzüglich angerufen werden. Dieser wird Ihnen zunächst Verhaltenstipps geben und im Anschluss versuchen, mit dem Leiter der Ermittlungen vor Ort abzusprechen, ob ein Abwarten mit dem Beginn der Durchsuchung bis zu seinem Eintreffen möglich ist.
 Regelmäßig wird sich der Verteidiger dann umgehend zum Ort der Durchsuchung begeben, um Ihnen zur Seite zu stehen.


Durch die rechtzeitige Einschaltung des Verteidigers kann sichergestellt werden, dass eventuelles Fehlverhalten der beteiligten Personen verhindert oder zumindest erkannt und protokolliert wird. 
Bei gravierenden nachweisbaren Fehlern der Ermittlungsbehörden kann hieraus unter Umständen ein Verbot der Nutzung des durch die fehlerhafte Maßnahme gewonnenen Wissens entstehen, das so genannte Verwertungsverbot.


Falls Sie Beratung, Vertretung bzw. Hilfestellung in einem Steuerstrafverfahren benötigen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Kai Webers jederzeit als Verteidiger zur Verfügung.

 

Rufen Sie uns an unter Bielefeld 0521 / 977956 - 0