Wettbürosteuerbescheide aufgehoben
von Kai Webers
VG Minden hebt Wettbürosteuerbescheide der Stadt Bielefeld auf
Wettbürosteuersatzung der Stadt nichtig
Ergänzung/Aktualisierung zur Meldung vom 19.03.2019
Die Urteile in den von der Kanzlei Webers betreuten Verfahren zur Wettbürosteuer der Stadt Bielefeld liegen nunmehr vor.
Das Verwaltungsgericht Minden hält die Satzung der Stadt Bielefeld über die Erhebung einer Wettbürosteuer insgesamt für nichtig.
Letztlich ist das Gericht damit unserem Antrag gefolgt. Ein schöner (Zwischen)Erfolg in der ersten Instanz.
Es bleibt nunmehr abzuwarten, inwiefern die Stadt Bielefeld als Beklagte auf das Urteil reagieren wird. Die Berufung wurde durch das Gericht nicht im Urteil zugelassen. Ein entsprechender Antrag auf Zulassung der Berufung zur erneuten Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster kann aber gestellt werden.