BVerwG: Keine Wettbürosteuer durch Kommunen
von Kai Webers
Bundesverwaltungsgericht hält Wettbürosteuererhebung für unzulässig
Wie schon in den Vorjahren berichtet, führen auch wir derzeit entsprechende Verfahren zur Wettbürosteuersatzung der Stadt Bielefeld, zu denen es nunmehr aktuelle Neuigkeiten gibt:
[Update 09.2022] Zwischenzeitlich hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) in Verfahren zur Wettbürosteuersatzung der Stadt Dortmund entschieden, dass die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer unzulässig ist (Pressemitteilung des BVerwG v. 20.09.2022). Auch wenn die Urteilsgründe im Detail noch nicht veröffentlicht wurden, machen die Ergebnisse Hoffnung auf einen positiven Abschluss diverser Verfahren, die durch unsere Kanzlei gegen die Wettbürosteuersatzung der Stadt Bielefeld geführt werden.
[Update: Die Stadt Bielefeld hat Berufung eingelegt, die zugelassen wurde. Das Oberverwaltungsgericht Münster wird in der Sache zu entscheiden haben. Es wird nicht vor Herbst 2020 mit einer Entscheidung zu rechnen sein.]
Das Verwaltungsgericht Minden hält die Wettbürosteuersatzung der Stadt Bielefeld aus dem Jahr 2017 in vollem Umfang für nichtig.