Abgeltungssteuer verfassungswidrig?
von Kai Webers
Finanzgericht Niedersachsen legt dem Bundesverfassungsgericht vor
Das Finanzgericht Niedersachsen hat in einem aktuellen Beschluss geäußert, dass die Abgeltungssteuer (also z.B. die Abgeltungswirkung des Kapitalertragsteuerabzugs bei Einkünften aus Kapitalvermögen) verfassungswidrig sei. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen hat das Finanzgericht diese Frage nunmehr dem Bundesverfassungsgericht zur Beantwortung vorgelegt (FG Niedersachsen, Beschluss v. 18.3.2022 - 7 K 120/21).