Steuerstreitverfahren

Ein Steuerstreitverfahren entsteht dann, wenn Sie Ihre durch das Grundgesetz garantierten Rechte des „Rechtsschutzes gegen behördliche Maßnahmen“ wahrnehmen.


Dabei kann die behördliche Maßnahme auch in einem Unterlassen oder einer Weigerung zur Handlung bestehen.


Wir vertreten Ihre Interessen sowohl im außergerichtlichen Steuerstreit (regelmäßig das Einspruchsverfahren) als auch im Verfahren vor den Finanzgerichten und, insbesondere im Bereich der kommunalen Abgaben, vor den Verwaltungsgerichten. Die Vertretung durch uns kann dabei in allen Instanzen, also bis hin zum Bundesfinanzhof (BFH) und dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erfolgen.