Steuergestaltung

Ob Unternehmenskauf, Immobilienkauf, Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, gerichtlicher Vergleich oder Gesellschaftsvertrag. In fast jedem Vertrag ergeben sich steuerlich relevante Sachverhalte, die kompetent überprüft und ggf. umgestaltet werden sollten.



 

Auch hier zeigen sich die Vorteile bei der Verknüpfung der beruflichen Qualifikation des Steuerberaters und des Rechtsanwaltes.
 In unserer Kanzlei ist in einer Vielzahl der betroffenen Rechtsgebiete gewährleistet, dass ein steuerlich zu prüfender Vertrag nicht außerhalb der Kanzlei durch eine weitere Person auf Fallstricke in weiteren Rechtsgebieten geprüft werden muss.


Für den Fall, dass eine weitergehende Prüfung erforderlich scheint, werden wir Sie darauf hinweisen und Ihnen gerne aus unserem beruflichen Netzwerk den oder die Fachexperten/Fachexpertin empfehlen.


Auch hier zeigt sich unsere Stärke: kurze Wege und ein motiviertes Team garantieren Ihnen eine umfassende und eingehende Beratung ohne die Gefahr von Informationsverlusten. 
Bei der Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung stellen wir auf Wunsch gerne den Kontakt zu einem Notar her und übernehmen die entsprechende Kommunikation mit diesem für Sie.



 

Ferner sind wir auch für Kolleginnen und Kollegen Steuerberater/innen gerne ein Ansprechpartner im Rahmen der rechtlichen Prüfung von Verträgen, da wir eben auch im steuerlichen Bereich „die selbe Sprache sprechen“ und wissen und verstehen, welche steuerlichen Fallen der jeweilige Kollege umgehen will. 

Erkennen Sie oder Ihr Berater den Bedarf der Prüfung von Verträgen oder Gestaltungsideen, sollten Sie nicht davor zurückscheuen, mit uns Kontakt aufzunehmen.


Rufen Sie uns an unter Bielefeld 0521 / 977956 - 0 oder senden Sie uns eine E-Mail an steuern@kanzleiwebers.de.


Wichtiger Hinweis:


Da trotz aller Vorkehrungen die Datensicherheit im Internet nie garantiert werden kann, sollten Sie jedoch höchstpersönliche oder gar strafrechtlich relevante Informationen nicht über das Internet übermitteln.