Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafverfahren ist grundsätzlich zunächst ein ganz normales Strafverfahren, wie ein Verfahren wegen Betruges, Urkundenfälschung oder Körperverletzung. Sie haben als Beschuldigter, Angeschuldigter oder Angeklagter dieselben Rechte wie in anderen Strafverfahren auch. 
Hierzu gehört unter anderem das Recht zu Schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen. Ebenfalls haben Sie das Recht auf Kontakt mit einem Verteidiger.


Allerdings bleiben Sie im so genannten Besteuerungsverfahren, also dem Verfahren zur Ermittlung der richtigen Steuer grundsätzlich zur Mitwirkung verpflichtet. Diese Zweischneidigkeit ist häufig eine der Herausforderungen im Steuerstrafrecht und den einzelnen Steuerstrafverfahren.


Von Ihrem Schweigerecht als dem strafprozessualen und grundrechtlich garantierten Recht sollten Sie, naturgemäß abgesehen von Aussagen zu Ihren Personalien, grundsätzlich immer zunächst Gebrauch machen. Insbesondere dann, wenn die Beamten der Steuerfahndung vor der Tür stehen und aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses Ihre Räume durchsuchen wollen und Sie dabei „nebenher“ zu bestimmten Sachverhalten befragen wollen.


 

Auch im Steuerstrafrecht gilt die Regel:

 

Das Verfahren wird sicherlich nicht in den ersten fünf Minuten gewonnen, jedoch häufig in den ersten fünf Minuten verloren!


Nehmen Sie zeitnah Kontakt zu uns auf! Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren!