Steuerrecht

Der rein juristische Bereich des Steuerrechts setzt insbesondere im Steuerstreitverfahren mit den Finanzbehörden an.

 

Wir führen für Sie Rechtsbehelfe oder Klagen in steuerrechtlichen Angelegenheiten und beraten Sie im Vorfeld über die entsprechenden Erfolgsaussichten.

 

Auch unterstützen wir Sie bei Streitigkeiten über die Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften im Rahmen von Betriebsprüfungen im Vorfeld einer Entscheidung der Verwaltung. Als Rechtsanwalt bin ich mit den formellen Voraussetzungen von Rechtsbehelfen und Klagen sowie der Finanzgerichtsordnung, die den Ablauf der finanzgerichtlichen Streitigkeiten regelt, vertraut.

 

Auch für Steuerberater sehen wir uns daher als ein Ansprechpartner oder Ratgeber in den Angelegenheiten von Finanzgerichtsprozessen.

Zusammen mit dem ansonsten tätigen Steuerberater unterstützen wir Mandanten auch bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte bei Betriebsprüfungen und leisten entsprechende rechtliche Beratung insbesondere auch dann, wenn ein Übergang der Prüfung in ein Steuerstrafverfahren droht oder bereits erfolgt ist.

 

Weitere Einzelheiten zum Steuerrecht haben wir für Sie im Bereich Steuern zur Information bereitgestellt.

 

Ansprechpartner für den Bereich des Steuerrechts ist für Sie der Kanzleiinhaber, Rechtsanwalt und Steuerberater Kai Webers.