Buchführung und Jahresabschluss

Unsere Kanzlei übernimmt für Ihr Unternehmen die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle, erstellt „Betriebswirtschaftliche Auswertungen“ (BWA), Liquiditätsstatus, Unterlagen für Bankgespräche bzw. Kreditgespräche und fertigt den Jahresabschluss von Einzelunternehmen, Personengesellschaften (GbR, oHG, KG) und von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH).


 

Ebenfalls fertigen wir die entsprechenden Lohnabrechnungen Ihrer Mitarbeiter, jedoch nicht im Baulohn.


 

Die Erstellung bzw. auch elektronische Einreichung der entsprechenden Voranmeldungen werden in diesem Zusammenhang ebenfalls durch uns für Sie erledigt.


Dabei lassen sich vielfältige unterschiedliche Formen des Tätigkeitsumfangs auf dem Weg zum Jahresabschluss vereinbaren.


Es ist sowohl möglich, den Belegverkehr zwischen Ihrem Unternehmen und uns vollständig elektronisch abzuwickeln, als auch den klassischen Weg einzuschlagen, bei dem die Belege nebst Kontoauszügen in unsere Kanzlei verbracht werden und hier verbucht werden.


Der Vorteil der elektronischen Variante ist unter anderem:


Sie behalten die Belege in Ihren Räumlichkeiten und haben damit direkten Zugriff für den Fall von Rückfragen von Kunden bzw. Lieferanten oder im Garantiefall. Bei der elektronischen Übermittlung bieten wir ferner die digitale Speicherung der gesamten Belege, die somit nicht durch Umwelteinflüsse möglicherweise in 10 Jahren nicht mehr lesbar sind (insbesondere bei Barquittungen auf Thermopapier ist dies unter Umständen problematisch).


Auch die Übermittlung der Kontoauszüge kann elektronisch erfolgen, so dass die Verbuchung der einzelnen Geschäftsvorfälle weitestgehend papierlos erfolgen kann.


Mit dem Verbuchen der Geschäftsvorfälle und der Erstellung der Voranmeldungen unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten und entlasten Sie, damit Sie mehr Zeit für Ihr Unternehmen und Ihre unternehmerischen Aktivitäten haben. Dies schafft für Sie eine erweiterte zeitliche Möglichkeit, Umsätze zu generieren.


Ebenfalls bietet es sich an, das Mahnwesen für Ihr Unternehmen durch uns durchführen zu lassen. Die Zahlen sind bei uns vorhanden, das rechtliche Know-How ebenfalls!


Bei Fragen zu den einzelnen Möglichkeiten, wie wir Ihr Unternehmen unterstützen können, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Als erster Ansprechpartner steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Webers gerne zur Verfügung.


Rufen Sie uns an unter Bielefeld 0521 / 977956 - 0 oder senden Sie uns eine E-Mail an steuern@kanzleiwebers.de.


Wichtiger Hinweis:

Da trotz aller Vorkehrungen die Datensicherheit im Internet nie garantiert werden kann, sollten Sie jedoch höchstpersönliche oder gar strafrechtlich relevante Informationen nicht über das Internet übermitteln.